Vermögensweitergabe
Unser Kooperationspartner Confidema GmbH löst spezielle Vermögensfragen, die sich aus Ihrer persönlichen oder familiären Lage, Ruhestandsplanung sowie Schenken und Vererben unserer Mandanten ergeben.
Ihr Vermögen soll eben nicht nur stabil und rentabel angelegt sein, sondern es soll auch geschützt, gesichert und für die Familie/Erben erhalten werden.
Die gesetzlichen Regelungen z.B. aus dem BGB, dem Einkommensteuer- oder dem Erbschaftsteuergesetz bieten seit Jahrzehnten ausgereifte, vorteilhafte
Konzepte für Schutz, Sicherung und Steuereffekte z.B.:
- mehrfache Steuervorteile durch Nießbrauch auf Wertpapierdepots.
- steuerfreie Übertragung von Vermögensteilen
- steuerfreie Wertpapierdepots
- für Unternehmer Insolvenzschutz des Privatvermögens
- Kontrolle des Vermögens auch noch nach Übertragung auf Nachkommen
- durch eine „vereinfachte“ Stiftung gemeinnützige Projekte finanzieren
- privates Vermögen steuerfrei aufbauen, im Ruhestand verbrauchen und
den Rest steuerfrei vererben